Übungspiste Gäbelbach illegal?
Jetzt kommt die Sache auf den Tisch
update: 26. Dezember 01
Ist die Nutzung des Areals als Werkhof durch die Stadt legal? Die Frage der Nachnutzung militärischer Bauten, welche nicht im Rahmen öffentlicher planungsrechtlicher Verfahren erstellt wurden, beschäftigt die Justiz zunehmend. "Bern bleibt grün" und die SP-Bümpliz-Bethlehem machen Einsprache gegen das etwas sonderbare Bauvorhaben der Stadt.

Das Übungsdorf an der Rosshäusernstrasse wurde seinerzeit als "militärisches Objekt" im Rahmen eines besonderen Baubewilligungsverfahrens bewilligt. Baurechtlich als militärische Anlagen bewilligte Bauten können aber nicht einfach einer neuen Nutzung zugeführt werden. Sie müssen entsprechend der neuen Nutzung bewilligt oder aber abgerissen werden. Die Eidgenossenschaft macht dies vor: im ganzen Land werden alte Bunker und Panzersperren geschleift.

Die Stadt Bern, welche in den 80er Jahren im Zusammenhang mit der Entfernung von "illegalen" Bauten namentlich im Raum Gaswerk und entlang der Aare eine harte Linie vertreten hat, nimmt die Angelegenheit anscheinend in eigener Sache wesentlich weniger genau. Diese ungleiche Anwendung des Rechts in eigener Sache wirft Fragen auf.

Die Einsprecher fordern, dass
die Stadt Bern die nichtmilitärische Nutzung aller Bauten des ehemaligen Zivilschutzübungsdorfes im "Eggersmatt" entweder einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren unterwirft oder aber alle Gebäude abreisst und das Gelände renaturiert.

Das Zivilschutzübungsdorf steht raumplanerisch gesehen als Fremdkörper in dem sonst kaum berührten "Eggersmatt". Das Objekt ist auch nicht im Sachplan des Bundes über die Waffen- und Schiessplätze verzeichnet. Gemäss Nutzungszonenplan der Stadt ist landwirtschaftliche Nutzung angezeigt.
Nachdem der Zivilschutz nicht mehr offiziell in der Eggersmatt übt, fehlt die für das Erstellen einer nicht landwirtschaftlich genutzten Baute in der Landwirtschaftszone die notwendige "zwingende" Begründung.


Eine Begehung in der Umgebung der Übungspiste erhärtet im übrigen den Verdacht, dass die Betreiber der Anlage im aus naturschützerischer Sicht wertvollen Gebiet nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Im Wald (ausserhalb des Areals) wurde leerschossene Tränengaspedarden aufgefunden. Es ist demnach Tatsache, dass auf dem Areal mit giftigen und gefährlichen Stoffen hantiert wird. Es muss möglicherweise sogar mit Altlasten aus der Zeit der militärischen Nutzung gerechnet werden.

Eine Beurteilung des Baugesuchs vor Ort ist im übrigen nicht möglich - der Zugang zum Areal wird durch einen zwei Meter hohen Zaun verwehrt und für vergleichbare Bauvorhaben übliche Profile sind keine zu erkennen
.


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Die "Zone" im Halbschatten

Der "Stalker" führt einen verschrobenen Professor und einen Schriftsteller durch eine bizarre, apokalyptische Landschaft, genannt die "Zone". Eine vermeintlich durch einen Metoriteneinschlag zerstörte Industrielandschaft, welche von der Natur schleichend wiedererobert wird. Die "Zone" übt auf die Menschen eine magische Anziehungskraft aus und kann nur auf verwundenen Pfaden besucht werden. Eine bizarre Mischung aus industrieller Altlast und mystischer, von Naturgewalten beherrschtem Landstrich: eine "verbotene Zone".

Was Andrei Tarkovsky in seinem 1979 entstandenen Film beschreibt, findet sich direkt vor den Toren unserer Stadt. Das zur Direktion für öffentliche Sicherheit gehörende Quartieramt betreibt von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt seit Jahrzehnten einen wilden Werkhof in einem der landschaftlich schönsten und wertvollsten Gebiete Berns.

Erst im Rahmen eines unscheinbaren Baugesuchs kommen die Altlasten der Quartieramtes zum Vorschein.
Anlässlich des Lotharsturms wurde ein Lagerschopf auf der Uebungspiste Gäbelbach durch eine umfallende Tanne total zerstört. Bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern wurde der Totalschaden durch das Quartieramt "ordnungsgemäss angemeldet". Die Benutzerin der Piste gibt an, auf diesen Unterstand angewiesen zu sein und hat das städtische Hochbauamt beauftragt, für Ersatz zu sorgen.
Das Hochbauamt stellte seinerseits beim Bauinspektorat entsprechend Antrag auf Ersatz, wobei der Schopf durch Zivilschutzangehörige erstellt wurde und "planerisch nicht festgehalten" sei.

"Illegal" attestiert der Regierungsstatthalter in seiner Stellungnahme zur beim Lotharsturm im Dezember 99 durch höhere Gewalt zerstörten Baute.


Ausnahmebewilligungen im Multipack
Da sich die Baute in der Landwirtschaftszone befindet sind eine Ausnahme nach kantonalem Baugesetz und zum Bundesgesetz über die Raumplanung erforderlich. Zudem wird der gesetzlich vorgeschriebene Waldabstand nicht eingehalten, so dass auch Ausnahmen zum eidgenössischen Waldgesetz erforderlich sind. Ausnahmebewilligungen im Multipack, für ein Bauvorhaben, dem jegliche politische oder gesetzliche Legitimation fehlt.


Polizeiausbildung im "Sand"

Der Kanton Bern wird im Polizeikonkordat Nordwestschweiz eine Zentrumsfunktion übernehmen: Die kriminaltechnischen Dienste und die Polizeiausbildung werden in Bern zentralisiert. Als Schulstandort wurde der Waffenplatz Sand festgelegt. Die Ausbildungsanlagen im Riedbach wurden als "zu klein" taxiert. Noch immer fehlt eine geeignete Nutzung für das grosszügige Ausbildungszentrum im Riedbach.

Es ist an der Zeit, nicht nur die Nutzung des Zentrums, sondern vor allem auch der so genannten Übungspiste zu überdenken und durch den Souverän neu festzulegen. Für das Übungsgelände ist eine Nachnutzung festzulegen, welche die Interessen der Landwirtschaft, des Natur- und Landschaftsschutzes und der Erholung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Bern West gebührend berücksichtigt. Ein Werkhof im Grünen widerspricht den Legislaturzielen des Gemeinderates und den raumplanerichen Grundsätzen der Schweiz. Bevor eine öffentliche Diskussion nicht stattgefunden hat, müssen alle Baugesuche im heiklen Gebiet der so gennanten Übungspiste sistiert werden.

 

Die Einsprachefrist gegen das Bauvorhaben Rosshäusernstrasse 130 L läuft bis 4. Januar 2002. Die Pläne liegen beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38 auf und können Mo-Fr. von 08.00-11.30 Uhr eigesehen werden.

Welche Aufgaben hat das "Quartieramt"?
Das Quartieramt ist zuständig für die
Einquartierungen von Vereinen und Organisationen aller gesellschaftlichen Gruppierungen sowie militärischer Einheiten. Ihm obliegt Verwaltung, Betrieb und Unterhalt von rund 55 Anlagen sowie Verwaltung und Unterhalt des Materials und der Fahrzeuge für den Zivilschutz der Stadt Bern. Ausserdem vermietet das Quartieramt Leihmaterial an Dritte.

Hinzu kommt das ausserdienstliche Schiesswesen der Gemeinde mit den Schiessanlagen Riedbach und Oberfeld in Ostermundigen und der Betrieb des Ausbildungszentrums Bern-Riedbach sowie die Verwaltung des Materials für das Brandcorps der Stadt Bern

Das Quartieramt arbeitet insbesondere im Bereich Anlagen und Material eng mit der Zivilschutzverwaltung zusammen. Zurzeit umfasst die Einheit 18 Vollzeitstellen und ca. 40 Teilzeitstellen

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Stalker - der apokalyptische Film wird in Riedbach von der Realität eingeholt