Übungspiste
Gäbelbach
illegal?
Jetzt
kommt die Sache auf den Tisch
update: 26. Dezember 01
Ist die Nutzung des Areals als Werkhof durch die Stadt legal? Die
Frage der Nachnutzung militärischer Bauten, welche nicht im Rahmen
öffentlicher planungsrechtlicher Verfahren erstellt wurden, beschäftigt
die Justiz zunehmend. "Bern bleibt grün" und die SP-Bümpliz-Bethlehem
machen Einsprache gegen das etwas sonderbare Bauvorhaben der Stadt.

Das Übungsdorf
an der Rosshäusernstrasse wurde seinerzeit als "militärisches
Objekt" im Rahmen eines besonderen Baubewilligungsverfahrens bewilligt.
Baurechtlich als militärische Anlagen bewilligte Bauten können
aber nicht einfach einer neuen Nutzung zugeführt werden. Sie müssen
entsprechend der neuen Nutzung bewilligt oder aber abgerissen werden.
Die Eidgenossenschaft macht dies vor: im ganzen Land werden alte Bunker
und Panzersperren geschleift.
Die Stadt Bern, welche
in den 80er Jahren im Zusammenhang mit der Entfernung von "illegalen"
Bauten namentlich im Raum Gaswerk und entlang der Aare eine harte Linie
vertreten hat, nimmt die Angelegenheit anscheinend in eigener Sache wesentlich
weniger genau. Diese ungleiche Anwendung des Rechts in eigener Sache wirft
Fragen auf.
Die Einsprecher fordern, dass
die Stadt Bern die nichtmilitärische Nutzung aller Bauten des ehemaligen
Zivilschutzübungsdorfes im "Eggersmatt" entweder einem
ordentlichen Baubewilligungsverfahren unterwirft oder aber alle Gebäude
abreisst und das Gelände renaturiert.
Das Zivilschutzübungsdorf steht raumplanerisch gesehen als Fremdkörper
in dem sonst kaum berührten "Eggersmatt". Das Objekt ist
auch nicht im Sachplan des Bundes über die Waffen- und Schiessplätze
verzeichnet. Gemäss Nutzungszonenplan der Stadt ist landwirtschaftliche
Nutzung angezeigt.
Nachdem der Zivilschutz nicht mehr offiziell in der Eggersmatt übt,
fehlt die für das Erstellen einer nicht landwirtschaftlich genutzten
Baute in der Landwirtschaftszone die notwendige "zwingende"
Begründung.
Eine Begehung in der
Umgebung der Übungspiste erhärtet im übrigen den Verdacht,
dass die Betreiber der Anlage im aus naturschützerischer Sicht wertvollen
Gebiet nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Im Wald (ausserhalb
des Areals) wurde leerschossene Tränengaspedarden aufgefunden. Es
ist demnach Tatsache, dass auf dem Areal mit giftigen und gefährlichen
Stoffen hantiert wird. Es muss möglicherweise sogar mit Altlasten
aus der Zeit der militärischen Nutzung gerechnet werden.
Eine Beurteilung des Baugesuchs vor Ort ist im übrigen nicht möglich
- der Zugang zum Areal wird durch einen zwei Meter hohen Zaun verwehrt
und für vergleichbare Bauvorhaben übliche Profile sind keine
zu erkennen.
vorher:
Die "Zone" im Halbschatten
Der "Stalker"
führt einen verschrobenen Professor und einen Schriftsteller durch
eine bizarre, apokalyptische Landschaft, genannt die "Zone".
Eine vermeintlich durch einen Metoriteneinschlag zerstörte Industrielandschaft,
welche von der Natur schleichend wiedererobert wird. Die "Zone"
übt auf die Menschen eine magische Anziehungskraft aus und kann nur
auf verwundenen Pfaden besucht werden. Eine bizarre Mischung aus industrieller
Altlast und mystischer, von Naturgewalten beherrschtem Landstrich: eine
"verbotene Zone".

Was Andrei Tarkovsky
in seinem 1979 entstandenen Film beschreibt, findet sich direkt vor den
Toren unserer Stadt. Das zur Direktion für öffentliche Sicherheit
gehörende Quartieramt betreibt von der Öffentlichkeit nahezu
unbemerkt seit Jahrzehnten einen wilden Werkhof in einem der landschaftlich
schönsten und wertvollsten Gebiete Berns.
Erst im Rahmen eines
unscheinbaren Baugesuchs kommen die Altlasten der Quartieramtes zum Vorschein.
Anlässlich
des Lotharsturms wurde ein Lagerschopf auf der Uebungspiste Gäbelbach
durch eine umfallende Tanne total zerstört. Bei der Gebäudeversicherung
des Kantons Bern wurde der Totalschaden durch das Quartieramt "ordnungsgemäss
angemeldet". Die Benutzerin der Piste gibt an, auf diesen Unterstand
angewiesen zu sein und hat das städtische Hochbauamt beauftragt,
für Ersatz zu sorgen.
Das Hochbauamt stellte seinerseits beim Bauinspektorat entsprechend Antrag
auf Ersatz, wobei der Schopf durch Zivilschutzangehörige erstellt
wurde und "planerisch nicht festgehalten" sei.
"Illegal"
attestiert der Regierungsstatthalter in seiner Stellungnahme zur beim
Lotharsturm im Dezember 99 durch höhere Gewalt zerstörten Baute.
Ausnahmebewilligungen
im Multipack
Da sich die Baute in
der Landwirtschaftszone befindet sind eine Ausnahme nach kantonalem Baugesetz
und zum Bundesgesetz über die Raumplanung erforderlich. Zudem wird
der gesetzlich vorgeschriebene Waldabstand nicht eingehalten, so dass
auch Ausnahmen zum eidgenössischen Waldgesetz erforderlich sind.
Ausnahmebewilligungen im Multipack, für ein Bauvorhaben, dem jegliche
politische oder gesetzliche Legitimation fehlt.
Polizeiausbildung im "Sand"
Der Kanton Bern wird
im Polizeikonkordat Nordwestschweiz eine Zentrumsfunktion übernehmen:
Die kriminaltechnischen Dienste und die Polizeiausbildung werden in Bern
zentralisiert. Als Schulstandort wurde der Waffenplatz Sand festgelegt.
Die Ausbildungsanlagen im Riedbach wurden als "zu klein" taxiert.
Noch immer fehlt eine geeignete Nutzung für das grosszügige
Ausbildungszentrum im Riedbach.
Es ist an der Zeit,
nicht nur die Nutzung des Zentrums, sondern vor allem auch der so genannten
Übungspiste zu überdenken und durch den Souverän neu festzulegen.
Für das Übungsgelände ist eine Nachnutzung festzulegen,
welche die Interessen der Landwirtschaft, des Natur- und Landschaftsschutzes
und der Erholung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Bern West
gebührend berücksichtigt. Ein Werkhof im Grünen widerspricht
den Legislaturzielen des Gemeinderates und den raumplanerichen Grundsätzen
der Schweiz. Bevor eine öffentliche Diskussion nicht stattgefunden
hat, müssen alle Baugesuche im heiklen Gebiet der so gennanten Übungspiste
sistiert werden.

Die Einsprachefrist
gegen das Bauvorhaben Rosshäusernstrasse 130 L läuft bis 4.
Januar 2002. Die Pläne liegen beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38
auf und können Mo-Fr. von 08.00-11.30 Uhr eigesehen werden.
Welche Aufgaben
hat das "Quartieramt"?
Das Quartieramt ist zuständig für die Einquartierungen
von Vereinen und Organisationen aller gesellschaftlichen Gruppierungen
sowie militärischer Einheiten. Ihm obliegt Verwaltung, Betrieb und
Unterhalt von rund 55 Anlagen sowie Verwaltung und Unterhalt des Materials
und der Fahrzeuge für den Zivilschutz der Stadt Bern. Ausserdem vermietet
das Quartieramt Leihmaterial an Dritte.
Hinzu kommt das ausserdienstliche
Schiesswesen der Gemeinde mit den Schiessanlagen Riedbach und Oberfeld
in Ostermundigen und der Betrieb des Ausbildungszentrums Bern-Riedbach
sowie die Verwaltung des Materials für das Brandcorps der Stadt Bern
Das Quartieramt arbeitet insbesondere im Bereich Anlagen und Material
eng mit der Zivilschutzverwaltung zusammen. Zurzeit umfasst die Einheit
18 Vollzeitstellen und ca. 40 Teilzeitstellen
zurück
|